Das ist der Job
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Das brauchst du
Qualifikationen
• Eine abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
• Intensivmedizinische oder OP-Kenntnisse sind von Vorteil aber kein Muss
• Engagement und Begeisterungsfähigkeit für die optimale Versorgung unserer Patienten
• Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln
• Motivation zur Fort- und Weiterbildung intern wie extern
• Flexibilität im Arbeitsumfeld
• Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, eine positive Ausstrahlung und ein guter Überblick in Notfallsituationen zeichnen Sie aus
Aufgaben
• Vor- und Nachbereitung von Untersuchungen
• Assistenz und Mitarbeit bei:
• Koronarangiographie, PTCA
• Rotablation, orbitale Atherektomie, ECMO, Impella, EKOS, FlowTriever
• Device Implantationen z.
Darum lohnt es sich
Schrittmacher, Defibrillator CRT, LBB, PFO, LAA
• TEE und Kardioversion
• Dokumentation der Untersuchungen; Erhebung hämodynamischer Messparameter und deren Auswertung
• Überwachung und Sedierung unserer Patienten
• Arbeiten mit SAP, E&L, MS Office
• Eigenverantwortliches Arbeiten und Organisieren
• Teilnahme am Rufdienst
Benefits
• Innovatives Krankenhausumfeld mit Raum zur eigenen Entfaltung
• Als kommunales Haus zahlen wir nach TVöD bzw. nach TV-Ärzte / VKA und den jeweils im Tarifvertrag zusätzlichen Regelungen
• Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• Wöchentlicher Personalverkauf in der Klinikapotheke und dem Zentrallager
• Mitarbeiteraktionen und Events
• Betriebliche Gesundheitsförderung mit kostenlosen Sportkursen
• Corporate Benefits und weitere lokale Vergünstigungen u. a. für Fitnessstudios
• Dienstrad
• PlusCard – Gesundheitskarte der Debeka
• Vergünstigtes Deutschlandticket
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion, Behinderung oder sexueller Identität wird aktiv gefördert und ist fester Bestandteil unseres Selbstverständnisses und unserer Unternehmenskultur.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit zwingende dienstliche und betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Laut § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe ist ein gesetzlich notwendiger Nachweis über Immunisierung gegen Masern bei Einstellung verpflichtend.